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Kniegelenkarthrose jetzt als Berufskrankheit anerkannt

Seit dem 1. Juli 2009 gilt die Kniegelenkarthrose als Berufskrankheit. Allerdings müssen für die Anerkennung als berufsbedingtes Leiden gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.

An Kniegelenkarthrose (Gonarthrose) leiden in Deutschland ungefähr fünf bis sechs Millionen Menschen. Eine Reihe von Risikofaktoren kann die Entstehung dieser Erkrankung begünstigen. Dazu gehört auch häufiges Arbeiten auf den Knien oder in der Hocke, was bei der Ausübung bestimmter Berufe verstärkt notwendig ist. Diese überdurchschnittliche Belastung der Knie wurde in Studien für verschiedene Berufsgruppen belegt, so dass die Gonarthrose vor wenigen Monaten auf Empfehlung des „Ärztlichen Sachverständigenbeirats Sektion Berufskrankheiten" in die Berufskrankheitenverordnung aufgenommen wurde. Berufsgruppen, für die eine übermäßige Belastung der Knie nachgewiesen wurde, sind z.B. Fliesenleger, Dachdecker, Installateure, Maler, Schweißer, Gärtner oder Rangierer.

Um entsprechende Leistungen zu erhalten, müssen Betroffene nachweisen, dass die Gonarthrose berufsbedingt entstanden ist, da Arthrose auch durch vom Beruf unabhängige Faktoren wie Übergewicht entstehen kann.

Als wichtigste Voraussetzung wurde der so genannte Dosis-Grenzwert festgelegt: Der Betroffene muss mindestens 13.000 Arbeitsstunden das Knie belastende berufliche Tätigkeiten ausgeführt haben. Es zählen allerdings nur Schichten, in denen er wenigstens eine Stunde hockende, kniende, kriechende oder ähnliche Arbeiten ausgeführt hat. Das heißt zum Beispiel für einen Fliesenleger mit kniebelastenden Tätigkeiten von vier Stunden pro Schicht, dass er den Grenzwert erst nach etwas mehr als 16 Jahren Berufstätigkeit erreicht.

Kniearthrosepatienten können diese auch rückwirkend als Berufskrankheit anerkennen lassen, wenn sie einer der entsprechenden Berufsgruppen angehören. Dies gilt allerdings nur, wenn die Kniegelenkarthrose vor dem 30. September 2002 festgestellt wurde.

 

Quellen:

Nach Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, August 2009, und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, August 2009

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(gebührenfrei)

Dr. med. Axel Schulz, Genzyme GmbH
Dr. med. Axel Schulz, Genzyme GmbH

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