Die Kosten für notwendige Hilfsmittel werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Doch gilt dies nur, wenn die Hilfsmittel in der von der GKV zusammengestellten Liste enthalten sind. Auch müssen Patienten hier Zuzahlungen leisten. Wie hoch die Kosten für die Patienten sind, hängt auch vom Hilfsmittel ab.
Sogenannte Hilfsmittel wie Schuhzurichtungen, Geh- und Stützhilfen oder Badewannensitze spielen in der Arthrose-Therapie eine wichtige Rolle. Die GKVen sind gesetzlich verpflichtet, die Patienten mit den entsprechenden Hilfsmitteln zu versorgen. In einer Liste haben die GKVen die Hilfsmittel aufgeführt, bei denen sie die Kosten übernehmen. Ist ein Gegenstand nicht aufgeführt, kann es sich trotzdem lohnen nachzufragen, ob die Krankenkasse zahlt.
Das Hilfsmittelverzeichnis enthält zudem die Kosten, die von den Krankenkassen getragen werden. Wie hoch der Betrag ausfällt, den der Patient selbst übernehmen muss, hängt von der Art des Hilfsmittels ab. Bei Verbrauchshilfsmitteln, wie Kompressionsstrümpfen, zahlt der Betroffene zehn Prozent des Preises, maximal zehn Euro im Monat. Bei anderen Hilfsmitteln, die nicht für den Verbrauch bestimmt sind, belaufen sich die Zuzahlungskosten für den Patienten ebenfalls auf zehn Prozent der Kosten, jedoch mindestens fünf und maximal zehn Euro pro Hilfsmittel. Dies gilt auch für Hilfsmittel wie Rollstühle oder Hörgeräte. Allerdings werden meist nur Standardausführungen bewilligt. Wenn aus medizinischen Gründen Extras notwendig sind, lohnt es sich jedoch nachzufragen. Selbsthilfegruppen und Sozialverbände bieten hier Unterstützung.
In einigen Fällen verleihen die Krankenkassen die Gegenstände auch. Hierbei wird die Höhe der Zuzahlung aus den Kosten, die der Krankenkasse entstehen, errechnet. Hat die Kasse das Hilfsmittel selbst gemietet, beschränken sich die Beiträge für den Patienten auf zehn Euro im Monat.
Außerdem übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherer eventuell anfallende Ausbildungskosten. Denn mitunter muss der richtige Umgang mit dem Hilfsmittel erlernt werden. Manchmal ist das sogar Voraussetzung, um überhaupt ein Hilfsmittel zu bekommen. Auf keinen Fall empfiehlt es sich, Hilfsmittel ohne Rücksprache mit Arzt und Krankenkasse auf eigene Faust zu erwerben. Denn in diesem Fall werden die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen.
Quellen: Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.: Gelenkschutz im Alltag - Hinweise und Hilfsmittel. Überarbeitete Auflage 2009 und Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Stand Oktober 2009

Dr. med. Michael Nager, Orthopädiezentrum München